Gebühren würden bei einer gewerblichen
Tätigkeit berechnet werden in Anlehnung an
§ 293 InsO (
Treuhänder ) oder in Anlehnung an die Rechtsanwaltsgebührenordnung.
Meine Tätigkeit erfolgt allerdings ausschließlich ehrenamtlich und nicht gewerbsmäßig…..
Sofern allerdings von mir nachgewiesene Porto- / Kopier- und Papierkosten anfallen werden so sind diese selbstverständlich vollständig von meinen Klienten zu begleichen.