Gebühren würden bei einer gewerblichen Tätigkeit berechnet werden in Anlehnung an  § 293 InsO ( Treuhänder ) oder in Anlehnung an die Rechtsanwaltsgebührenordnung.

Meine Tätigkeit erfolgt allerdings ausschließlich ehrenamtlich und nicht gewerbsmäßig…..

Sofern allerdings von mir nachgewiesene Porto- / Kopier- und Papierkosten anfallen werden so sind diese selbstverständlich vollständig von meinen Klienten zu begleichen.